Risikobeurteilung - wozu?

Die zentrale Forderung der Europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) lautet
"Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine - Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind." (Quelle 2006/42/EG Anhang I)
Gefährdungen, die von einer Maschine ausgehen bedeuten Risiken für Personen und solche Risiken gilt es zu vermeiden.
Risikobeurteilung - wann?

Die Maschinenrichtlinie fordert die Durchführung der Risikobeurteilung explizit vor der Konstruktion.
"Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen
wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu
ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert
und gebaut werden."(Quelle 2006/42/EG Anhang I)
Risikobeurteilung - wie?

Die Risikobeurteilung dient der systematischen Erkennung von Risiken und der Bewertung ihres Gefährdungspotenzials. Ausführliche Informationen zur Risikobeurteilung und ihrer Einzelschritte liefert die DIN EN ISO 12100.
Ausgangspunkt ist die Festlegung der Grenzen der Maschine. Das sind nicht alleine die physischen Grenzen wie Größe und Bewegungsbereich der Maschine. Dazu gehören auch die Festlegung und Abgrenzung der bestimmungsgemäßen Verwendung, zeitliche Grenzen wie Lebensdauer und Wartungsintervalle.
Risikobeurteilung - Einschätzung der Gefährdung

Für jedes identifizierte Einzelrisiko ist die Gefährdungshöhe abzuschätzen. Zur Abschätzung bietet der technische Report ISO/TR 14121-2 ein Bewertungsschema mit vier Entscheidungskriterien an. Mit diesen Kriterien wird ein Entscheidungsbaum erstellt, der in einem Risikoindex mit der Werteskala 1 bis 6 mündet. Durch die Reduzierung auf vier einfachte Entscheidungen wird die Beurteilung der Risikohöhe einerseits stark erleichtert, andererseits weitgehend standardisiert, wodurch das Ergebnis der Einschätzung weitgehend unabhängig von der urteilenden Person wird.
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