Welche Dokumentation ist erforderlich?

Drei Zielgruppen sind für die Dokumentation zu unterscheiden. Ihr Kunde, Ihr eigenes Unternehmen und die Marktüberwachung.
Was Sie unternehmensintern an Dokumentation brauchen ist Ihre eigene Entscheidung. Die an die Marktüberwachung gerichtete Dokumentation ist weitgehend eindeutig festgeschrieben, und auch für die Kundengerichtete Dokumentation gibt es sehr klare Regeln.
Welche Dokumente bekommt der Kunde

Aufgabe der kunden- bzw. anwendergerichteten Dokumentation ist es, den sicheren Betrieb des Produkts zu ermöglichen. Dazu gehört einerseits alles, was die reine Funktionalität des Produkts ausmacht. Diese Information ist wichtig und unerlässlich für den Anwender, ihr Inhalt ist aber im Wesentlichen nicht geregelt.
Geregelt hingegen über Richtlinienanforderungen und Normen ist der sicherheitsrelevante Teil der Dokumentation.
Konformitätserklärung / Einbauerklärung

Die Konformitätserklärung ist die Bestätigung des Herstellers, dass die bezogene Maschine allen Anforderungen der relevanten Richtlinien genügt. Mit diesem Satz ist bereits der wesentliche Inhalt der Konformitätserklärung definiert:
Der Hersteller muss mit Name und Anschrift auf der Erklärung genannt sein. Die Anschrift muss eine zustellfähige Anschrift im Geltungsbereich der EG-Richtlinien sein. Sollte der Hersteller hier keine Adresse haben, kann er keine Konformitätserklärung selbst ausstellen.
Das CE-Zeichen

Nach dem Abschluss des Verfahrens zur Konformitätsbewertung wird eine Maschine CE-gekennzeichnet. Das CE-Zeichen soll gleichberechtigt neben dem Typenschild und in gleicher Technik angebracht werden. Die CE-Kennzeichnung stellt eine Bestätigung dar, dass die gekennzeichnete Maschine allen Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien genügt. Damit ist auch klar, dass ein Produkt, das keiner der Richtlinien mit CE-Kennzeichnungspflicht unterliegt, auch kein CE-Zeichen tragen darf.