Das CE-Zeichen
Nach dem Abschluss des Verfahrens zur Konformitätsbewertung wird eine Maschine CE-gekennzeichnet. Das CE-Zeichen soll gleichberechtigt neben dem Typenschild und in gleicher Technik angebracht werden. Die CE-Kennzeichnung stellt eine Bestätigung dar, dass die gekennzeichnete Maschine allen Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien genügt. Damit ist auch klar, dass ein Produkt, das keiner der Richtlinien mit CE-Kennzeichnungspflicht unterliegt, auch kein CE-Zeichen tragen darf.
Die Form des CE-Zeichens ist im Anhang III der Maschinenrichtlinie, wie auch in allen anderen Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnungen fordern wie folgt definiert.
Für die Farbe existiert keine Festlegung. Die Mindesthöhe beträgt 5mm. Lediglich bei kleinen Maschinen darf die Mindesthöhe unterschritten werden.
Die Anbringung des CE-Zeichens muss dauerhaft erfolgen.
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